ARE - Inkasso KG Kompetent und Seriös Hannover - Braunschweig
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Berichte

Nachlackierung eines altem Wagen kein Mangel

Auf der ganzen Linie zurückgewiesen hat das OLG Frankfurt die Klage des Käufers eines 7,5 Jahre alten BMW Z3 (Laufleistung 78.500 km). Er wollte vom Kauf zurücktreten, weil der BMW entgegen einer ausdrücklichen Versicherung des Händlers (mangelhaft) nachlackiert worden sei, wahrscheinlich aufgrund eines Unfallschadens. In der Tat hatte das Autohaus den Wagen vorne an beiden Türen und dem rechten Seitenteil in der Originalfarbe nachlackieren lassen. Der BMW ist trotzdem mangelfrei, so das OLG.

 

Eine Beschaffenheitsvereinbarung mit dem Inhalt „keine Nachlackierung, alles im Originallack" sei weder ausdrücklich noch den Umständen nach getroffen worden. Die gegenteilige Behauptung habe der Käufer nicht beweisen können. Wäre ihm tatsächlich versichert worden, der BMW sei nicht nachlackiert worden, hätte ihm auffallen müssen, dass der Wagen keine Kratzer und ähnliche Gebrauchsspuren aufwies, wie sie bei einem GW dieses Alters üblich seien. Dass ein über sieben Jahre alter GW aus Anlass des Verkaufs nachlackiert werde, sei im Übrigen nicht ungewöhnlich.

 

Zurückgewiesen wurde auch der Vorwurf arglistiger Täuschung: Die Nachlackierung als solche sei nicht offenbarungspflichtig. Ein Unfallschaden als Lackieranlass sei laut Gutachten zweier Sachverständiger auszuschließen. Ohne Erfolg blieb schließlich der Einwand nicht fachgerechter Lackierung. Selbst wenn dem so sei, hätte der Käufer das Autohaus zunächst zur Nachbesserung auffordern müssen, bevor er vom Kauf zurücktritt (Urteil vom 30.6.2009, Az: 14 U 204/07).

12 Milliarden Euro offene Forderungen bei Städten und Gemeinden

Berlin, 9. September 2009 - Die Wirtschaftskrise und das Wegbrechen der Gewerbesteuereinnahmen belasten zunehmend die kommunalen Finanzhaushalte. Gleichzeitig verharren die Außenstände der Kommunen auf einem hohen Niveau. „Die unbezahlten Forderungen der Städte und Gemeinden summieren sich aktuell auf mindestens 12 Milliarden Euro", erklärt jetzt Wolfgang Spitz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), Berlin. Dieses Geld werde dringend benötigt. Vergangene Woche hatte die Präsidentin des Deutschen Städtetags, Petra Roth, die Befürchtung geäußert, dass die Kommunen im kommenden Jahr ein Defizit von mehr als 10 Milliarden Euro verkraften müssten.

 

Wolfgang Spitz dazu: „Die Kommunen müssen ihr Forderungsmanagement jetzt professionalisieren. Es sind deutliche Mehreinnahmen möglich. Das entlastet auch die Bürgerinnen und Bürger vor Ort und schafft neue Spielräume für dringend benötigte Investitionen."

 

Kritisch sieht Spitz in diesem Zusammenhang auch das eigene Zahlungsverhalten der öffentlichen Hand. In einer Umfrage unter den mehr als 540 Mitgliedsunternehmen des BDIU berichten 87 Prozent der Inkassounternehmen, dass sich das ohnehin nicht besonders gute Zahlungsverhalten der öffentlichen Hand im Vergleich zum Herbst 2008 nicht verändert hat. 12 Prozent meldeten sogar eine Verschlechterung. „Städte und Gemeinden gewinnen durch das professionelle Einziehen ihrer Forderungen neue Spielräume auch beim Bezahlen der eigenen Rechnungen. Und die Kommunen sollten die Mittel aus dem aktuellen Konjunkturpaket jetzt so verwenden, dass die Rechnungen der in diesem Zusammenhang beauftragten Handwerker und Unternehmen unverzüglich bezahlt werden", fordert Spitz. „Die öffentliche Hand muss beim Zahlungsverhalten ihrer Vorbildfunktion gerecht werden."

 

Der BDIU rät den Kommunen, bei der Bewältigung ihrer hohen Außenstände auch auf die Unterstützung durch private Inkassounternehmen zuzugreifen. „Die aktuelle Rechtslage erlaubt das und gibt den Verwaltungen hier große Handlungsspielräume", so Spitz. Hier seien aus Sicht des BDIU viele Verwaltungen noch zu zögerlich.

 

Dabei könnten Inkassounternehmen beim Realisieren niedergeschlagener  Forderungen konkrete Hilfe bieten. „Hier hat sich in den Verwaltungen der Begriff ‚Kellerakten' eingebürgert", sagt Spitz. „Das heißt: Forderungen werden nach einigen fruchtlosen Mahnungen gewissermaßen in den Keller gepackt, wo sie dann auch oft bleiben. Inkasso­unternehmen könnten Teile dieser offenen Forderungen in die kommunalen Kassen zurückholen. Das ist bei der derzeitigen Lage der kommunalen Haushalte ein Gebot der Stunde", so Spitz.

Ordnungsgeld verhängt: Gericht untersagt „Moskau Team“ Werbung für Inkassodienstleistungen

Das Landgericht Köln hat jetzt in zwei aktuellen Beschlüssen hohe Ordnungsgelder gegen die unter dem Namen „Inkasso Team Moskau“ bekannt gewordene Firma TMA Telefonmarketing GmbH verhängt. Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) hatte gegen die Firma Bestrafungsanträge wegen unerlaubter Werbung für Inkassodienstleistungen gestellt.

 

Berlin, 10. Juni 2009 – Das Gericht hält dies in sieben Fällen für erwiesen, unter anderem mit Anzeigen in Onlinediensten und einem Film auf dem Portal clipfish.de. Dafür erließ es ein Ordnungsgeld in Höhe von 52.500 Euro. In einem weiteren Fall hatten Vertreter der Firma in einem Interview für das „Mallorcamagazin“ das Durchführen von Inkassodienstleistungen angekündigt, wofür das Gericht ein Ordnungsgeld in Höhe von 15.000 Euro verhängte.

Der BDIU begrüßte die aktuellen Beschlüsse. „Die Rechtslage ist eindeutig: Das sogenannte ‚Moskau Team’ ist kein Inkassounternehmen und darf Inkasso weder durchführen noch irreführende Werbung dafür machen“, so BDIU-Präsident Wolfgang Spitz.

 

Im vergangenen Jahr hatte das Landgericht Köln in einem Urteil (33 O 390/06 vom 18. März 2008) der Firma untersagt, Inkassodienstleistungen anzukündigen oder auszuführen. Laut dem Gericht war die Geschäftstätigkeit des sogenannten „Moskau Teams“ „ersichtlich darauf angelegt, durch Drohungen mit körperlicher Gewalt oder deren Anwendung Forderungen einzuziehen“.

Spitz stellt klar: „Inkassounternehmen arbeiten seriös und suchen den Interessensausgleich zwischen Gläubigern und Schuldnern. Alle Mitgliedsunternehmen des BDIU haben sich zudem in berufsrechtlichen Richtlinien strengen rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichtet.“

 

Im vergangenen Jahr hatte das Landgericht Köln in einem Urteil (33 O 390/06 vom 18. März 2008) der Firma untersagt, Inkassodienstleistungen anzukündigen oder auszuführen. Laut dem Gericht war die Geschäftstätigkeit des sogenannten „Moskau Teams“ „ersichtlich darauf angelegt, durch Drohungen mit körperlicher Gewalt oder deren Anwendung Forderungen einzuziehen“.

Spitz stellt klar: „Inkassounternehmen arbeiten seriös und suchen den Interessensausgleich zwischen Gläubigern und Schuldnern. Alle Mitgliedsunternehmen des BDIU haben sich zudem in berufsrechtlichen Richtlinien strengen rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichtet.“

 

Pressemitteilung des BDIU e.V. vom 10.06.2009 (http://www.bdiu.de/presse/pressemeldungen/ordnungsgeldgegenquotitmquot/index.html)

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